Datenschutz durch sichere Vernichtung
So einfach funktioniert´s
DIN 66399 – Sicherheit im Detail
1. Auswahl der Datenträgerart
Die DIN 66399 unterscheidet 6 Datenträgerarten:
P = Informationsdarstellung in Originalgröße, z.B. Papier
F = Informationsdarstellung in verkleinerter Form, z.B. Mikrofilm
O = Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern, z.B. CD, DVD
T = Informationsdarstellung auf magnetischen Datenträgern, z.B. Disketten, Magnetband
H = Informationsdarstellung auf Festplatte mit magnetischen Datenträger, z.B. Festplatten
E = Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern, z.B. SSD, USB-Stick, SD-Card
2. Festlegung der Schutzklasse
Ermitteln Sie die Schutzklasse. Je höher die Schutzklasse desto umfangreicher sind die vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten:
• Schutzklasse 1: Normaler Schutz für interne Daten
• Schutzklasse 2: Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten
• Schutzklasse 3: Sehr hoher Schutzbedarf für besonders geheime Daten
Hinweis: Für personenbezogene Daten ist die Schutzklasse 1 nicht geeignet.
3. Bestimmung der Sicherheitsstufe
Ganz einfach und praktisch gesagt: Auch die Partikelgröße macht den Unterschied. Die Sicherheitsstufen sind von 1 – 7 klassifiziert. Je höher die Sicherheitsstufe desto kleiner und feiner die Partikelgröße, also der Grad der Vernichtung, aber auch umso höher der Aufwand an Energie, Personal und Maschinenleistung.
Je nach Datenträgerart sind jedoch auch die Größen der Sicherheitsstufen unterschiedlich, da die Speicherdichte an Informationen variiert. Benannt werden die Sicherheitsstufen nach Datenträgerart und Partikelgröße beispielsweise mit P-3 für eine Sicherheitsstufe 3 bei der Vernichtung von Papier oder H-4 für die Sicherheitsstufe 4 bei der Festplattenvernichtung. Die Partikelgrößen sind bei einer P-3 z.B. max. 320 mm² und bei H-4 max. 3800 mm².